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Verpflichtende E-Rechnung für Rechnungsteller der Hessischen Landesfeuerwehrschule

Mit beigefügtem Schreiben der Hessischen Landesfeuerwehrschule wurden uns Informationen zur verpflichtenden E-Rechnung ab dem 18. April 2024 für Rechnungsstellungen der
Hessischen Landesfeuerwehrschulde übersandt.

Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung.

Anlage

2.1 Hg/Sie

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