Der Umweltausschuss des Bundesrates hat am 25.01.2017 in deutlichen Worten zum Entwurf des Verpackungsgesetzes Stellung genommen. Den vorgelegten Entwurf hält der Ausschuss für nicht zielführend, da – bis auf höhere Recyclingquoten – weder zentrale Anliegen einer ökologischen, effizienten und bürgerfreundlichen Weiterentwicklung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung erreicht werden noch von den Ländern vorgebrachte Anregungen und Kritikpunkte aufgegriffen werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Bundesrat empfohlen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes im Wesentlichen kritisch Stellung zu nehmen und bei den Kernaussagen seiner Entschließung vom 29. Januar 2016 und den Zielen, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen, ein besseres und innovativeres Recycling zu erreichen, sowie die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren, zu bleiben. Er bedauert, dass auf die Einführung einer flächendeckenden gemeinsamen Erfassung sowohl von Verpackungsabfällen als auch von Nichtverpackungen verzichtet wurde.
Hinsichtlich § 22 VerpackG-E stellt der Ausschuss fest, dass die erheblichen Einschränkungen und Zustimmungserfordernisse die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger konterkarieren, entsprechende Vorgaben über die Art des Sammelsystems, der Sammelbehälter und des Umfangs der Behälterentleerung vorgeben zu können.
Zudem kritisiert der Ausschuss in seinem Beschluss die Entscheidung, die Mehrwegquote abzuschaffen und die Beibehaltung der Fraktion Papier, Pappe Kartonagen im Bereich der dualen Systeme. Diese sollten herausgenommen werden, die umfangreichen und komplizierten Regelungen zur Miterfassung und zu Herausgabe seien überflüssig.
Er rät dem Bundesrat, die Bundesregierung zum erneuten Dialog mit den Bundesländern aufzufordern, um ein umfassendes integriertes Wertstoffgesetz zu schaffen.
Anmerkung des DStGB:
Die deutliche Kritik des Umweltausschusses des Bundesrates ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Er fordert den Bundesrat zurecht dazu auf, bei seiner Entschließung vom 29. Januar 2016 zu bleiben.
Die Kritik deckt sich mit der Aufforderung der kommunalen Spitzenverbände an die Bundesländer und ihren Regierungen, den Entwurf abzulehnen, da wichtige kommunale Anliegen nicht berücksichtigt wurden. In der gesamten Diskussion um das Wertstoffgesetz beziehungsweise das Verpackungsgesetz haben die kommunalen Spitzenverbände stets Kompromissbereitschaft gezeigt. Die zentrale Forderung war, die Wertstoffsammlung vor Ort in kommunaler Verantwortung zu organisieren und das Sortieren und Verwerten privaten Anbietern zu überlassen, um einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten. Die Herausnahme der Papier-Pappen-Kartonagen-Fraktion (PPK-Fraktion) aus dem Wertstoffregime sowie die Schaffung einer neutralen Überwachungsbehörde sollten den praktischen Vollzug vereinfachen.
Auf Schwierigkeiten im Vollzug des geplanten VerpackG-E haben die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls deutlich hingewiesen. Der Bundesratsausschuss hat zurecht darauf hingewiesen, dass die Gesetzesvorschriften mit Bezug zur kommunalen Aufgabenwahrnehmung teils unscharf formuliert sind und vielfach Anlass zu der Befürchtung geben, dass sich eine Klarheit über den Regelungsinhalt erst nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten einstellen wird.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 0517 vom 3. Februar 2017)
