Startseite Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen Und Wahlbeamten auf Zeit: Land plant lediglich Verlängerung

Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen Und Wahlbeamten auf Zeit: Land plant lediglich Verlängerung

Das HMdIS hatte im Jahr 2021 eine Evaluation der Verordnung vorgenommen (wir berichteten im Eildienst Nr. 4 – ED 61 – vom 12.03.2021). Aufgrund der Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft hatte sich der HSGB für eine Anpassung der Aufwandsentschädigungssätze an die seit der letzten Änderung eingetretene Entwicklung der Lebenshaltungskosten ausgesprochen.

Das HMdIS hat nunmehr mitgeteilt, dass von einer solchen Anpassung abgesehen wird. Zum einen sei die Forderung nicht von allen Spitzenverbänden einheitlich vorgetragen. Zum anderen würden die für die kommenden Jahre angekündigten Besoldungserhöhungen auch den Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten zugutekommen. Dennoch werde von Seiten des HMdIS nicht verkannt, dass die Höhe der Entschädigungsbeträge zuletzt im Jahr 2001 angepasst wurde.

Die Geschäftsstelle wird auch im aktuellen Anhörungsverfahren an der Forderung der Anpassung festzuhalten. Zum einen kann es nicht erheblich sein, dass andere Kommunalen Spitzenverbände die Anpassungsnotwendigkeit, wie sie sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt, nicht erkannt haben. Richtigerweise müsste das Land die entsprechenden Anpassungen von sich aus vornehmen. Zum anderen sind die Fragen der Besoldung einerseits und der Höhe von Aufwandsentschädigungen andererseits in der Sache zwei unterschiedliche Gegenstände und dürfen nicht verquickt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen