Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Regelungen für die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschalen der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten in der vorgenannten Verordnung (KomBesDAV vom 17.02.2014, GVBl. 2014, 54) die vom 01.03.2014 bis zum 31.12.2022 gültig ist, zu finden sind.
Die Verordnung ist u.a. im Internet abrufbar unter
www.rv.hessenrecht.hesssen.de / kombesdav.
Inhaltlich haben sich bei den Neuregelungen im Rahmen des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes keine wesentlichen Änderungen ergeben. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die derzeit gültigen Regelungen zur Anwendung kommen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
