Grundsätzliches Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustandes bzw. des guten ökologischen Potenzials aller Oberflächengewässer und des guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grundwassers. Hierzu hat das Land einen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm aufzustellen bzw. die bereits existierenden zu aktualisieren.
Die Entwürfe von „Bewirtschaftungsplan 2021 – 2027 Hessen“, „Maßnahmenprogramm 2021 – 2027 Hessen“ sowie die „Strategische Umweltprüfung zum Hessischen Maßnahmenprogramm 2021 – 2017 für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie – Entwurf Umweltbericht“ liegen seit dem 22. Dezember 2020 bis zum 22.Juni 2021 für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht bereit.
Zusätzlich erfolgt die Offenlegung auf der Internetseite zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (https://flussgebiete.hessen.de/oeffentlichkeitsarbeit/beteiligungsverfahren-2021-2027/offenlegung-bewirtschaftungsplan-und-massnahmenprogramm)
Hintergrundinformationen sind ebenfalls auf der Internetseite zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (https://www.flussgebiete.hessen.de) und auch bei den offenlegenden Stellen einzusehen.
Die Geschäftsstelle beabsichtigt eine eigene Stellungnahme zu den genannten Entwürfen abzugeben. Da bei dem Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm weitestgehend Fachfragen bzw. Fragen der praktischen Umsetzung im Raum stehen, bittet die Geschäftsstelle höflichst alle Mitglieder um Mitteilung, ob bzw. inwieweit diese die genannten Entwürfe kritisch sehen. Aufgrund der notwendigen Befassung unserer Gremien und der wünschenswerten Abstimmung mit den Fachverbänden bitten wir höflichst um Mitteilung
bis spätestens zum 02. Mai 2021.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 2.2 –Wb/KP/Go
