Startseite Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Geologiedatengesetz

Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Geologiedatengesetz

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 27. Mai 2020 auf Änderungen am Geologiedatengesetz geeinigt. Damit schlossen sie das Vermittlungsverfahren innerhalb weniger Tage ab. Die Bundesregierung hatte am 20. Mai 2020 das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss am 15. Mai 2020 keine Zustimmung in der Länderkammer erhielt. (Hierzu DStGB Aktuell 2120-12) 

Sicherung – Übermittlung – Veröffentlichung

Das Gesetz enthält die Verpflichtung der Behörden, solche geologischen Daten zu sichern, die unter anderem als Grundlage für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Die Daten sollen dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar sein. Dazu regelt der Bundestagsbeschluss die Übermittlung und zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung der Daten. 

Konsens im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss schlägt Änderungen am Bundestagsbeschluss vor, um noch deutlicher klarzustellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist. 

Abschließende Beratungen in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag könnte den Einigungsvorschlag noch in dieser Sitzungswoche bestätigen, der Bundesrat dann am 5. Juni 2020 abschließend über das geänderte Gesetz abstimmen. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Quelle: Bundesrat Newsletter 

 

(Quelle: DStGB-Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt – 2220 vom 29. Mai 2020) 

 

Abteilung 2 –Wb/KP/Go                                                    

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