Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die kommunalen Spitzenverbände unterrichtet, dass aufgrund der fortwährenden Extremwetterbedingungen mit erneuten Dürreausfällen sowie der anhaltenden Käferproblematik für die Maßnahme B 2 Waldumbau gemäß der Richtlinie für die forstliche Förderung vom 30.04.2018 die Antragsfrist bis zum 1. Juni 2020 für Kulturen, die im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen werden, verlängert wird.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
