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Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2021 die Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 beschlossen (19/26174 – „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften“). Danach sollen die bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende nächsten Jahres verlängert werden. Diese Verlängerung ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen.

Mit dem Gesetz kann sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es werden formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese auch zukünftig über das Internet zugänglich gemacht werden können. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt bzw. verlängert. Auch können Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden.

Angesichts der fortdauernden Pandemiesituation besteht die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern. Sinnvoll wäre – nach erneutem Fristablauf – eine Überführung der Regelung ins Dauerrecht. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte am 24.02.2021 beschlossen, den Gesetzentwurf um folgende Maßnahmen zu ergänzen: Übertragung der im Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 vereinbarten Verlängerung des FALTER-Arbeitszeitmodells sowie der Altersteilzeit auf Beamtinnen und Beamte. Zudem wurde die coronabedingte Verlängerung der Möglichkeit der Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen in Personalratssitzungen beschlossen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.         

Abteilung 2.2 – Wb/KP/Go

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