Startseite Verlängerung der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen undWahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV)

Verlängerung der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen undWahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV)

Das Land Hessen hat die sechzehnte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften am 13.12.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.-2024, Nr. 00078) verkündet.

„Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung und den Ehrensold der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und ehrenamtlichen Bürgermeister

Aufgrund des § 44 Abs. 3 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), verordnet die Landesregierung:
In § 8 Satz 2 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung und den Ehrensold der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und ehrenamtlichen Bürgermeister vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 242), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25. März 2023 (GVBl. S. 228, 341), wird die Angabe „2024“ durch „2025“ ersetzt.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

 

Nach oben scrollen