Startseite Verlängerung der Übergangsregelung § 57 HKJGB bis 31. Juli 2024 durch das 7. Änderungsgesetz zum HKJGB

Verlängerung der Übergangsregelung § 57 HKJGB bis 31. Juli 2024 durch das 7. Änderungsgesetz zum HKJGB

Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration weist darauf hin, dass mit dem 7. Änderungsgesetz zum HKJGB die angekündigte Verlängerung der Frist zur Umsetzung der erhöhten personellen Mindeststandards in § 25c HKJGB in der Kindertagesbetreuung bis zum 31.07.2024 gesetzlich verankert wurde.

Die Trägererklärung zur Beantragung der Gute-Kita-Pauschale im Rahmen der Kita-Betriebskostenförderung des Landes ist dementsprechend letztmalig zum Förderstichtag 1.3.2024 abzugeben.

  1. Änderungsgesetz zum HKJGB in GVBL Hessen vom 19.12.2022 Nr. 43, S. 759

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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