Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration weist darauf hin, dass mit dem 7. Änderungsgesetz zum HKJGB die angekündigte Verlängerung der Frist zur Umsetzung der erhöhten personellen Mindeststandards in § 25c HKJGB in der Kindertagesbetreuung bis zum 31.07.2024 gesetzlich verankert wurde.
Die Trägererklärung zur Beantragung der Gute-Kita-Pauschale im Rahmen der Kita-Betriebskostenförderung des Landes ist dementsprechend letztmalig zum Förderstichtag 1.3.2024 abzugeben.
- Änderungsgesetz zum HKJGB in GVBL Hessen vom 19.12.2022 Nr. 43, S. 759
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju
