Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Erlass vom 06.12.2022 den Erlass vom 25.03.2022 betreffend die Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges bis zum 30.06.2023 verlängert. Das Bundesministerium teilt in diesem Zusammenhang mit, dass in den Monaten August und September 2022 für Teile der im Ersterlass benannten Produktgruppen ein Trend zur Stabilisierung erkennbar ist, jedoch derzeit noch nicht absehbar ist, ob sich dieser Trend vorsetzt.
Auf dieser Grundlage haben ebenfalls das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) mit Erlass vom 13.01.2023 die Verlängerung der im Erlass vom 20.07.2022 empfohlenen Regelungen bis zum 30.06.2023 ausgesprochen. Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass es sich diesbezüglich lediglich um eine Empfehlung und keine Verpflichtung zur Anwendbarkeit handelt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.1 T.D./Ibr
