Mit Artikel 1 der fünfzehnten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften vom 09.11.2021 wurde die Geltungsdauer der HundeVO um ein Jahr verlängert (GVBl S. 737). Sie tritt nunmehr mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
Wir bitten um Beachtung.
