Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat der Geschäftsstelle mit Schreiben vom 6.9.2018 mitgeteilt, dass die in der Sturmschadensrichtlinie „Friederike“ vom 23.2.2018 festgesetzten Fristen verlängert werden. Nähere Informationen zur Förderung sind abrufbar unter:
Konkret werden folgende Fristen geändert:
Ziff. 4.1: Als Sturmwurfholz gilt ab dem 18. Januar 2018 durch den Sturm „Friederike“ geworfenes Holz, das bis spätestens 30. September 2018 aufgearbeitet ist.
- Verlängerung auf den 31.1.2019
Ziff. 5.2: Anträge/Verwendungsnachweise können ab sofort eingereicht werden. Spätester Vorlagetermin ist der 15. Oktober 2018
- Verlängerung auf den 15.2.2019
Ziff. 9: Der Erlass tritt am Tage nach der Verkündung im Staatsanzeiger in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft.
- Verlängerung bis 30.4.2019
Wir bitten um Kenntnisnahme.
