Am 20.02.2020 hat das Amtsgericht Schwalmstadt den Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen zu einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen in drei Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht hat den Bürgermeister zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000,00 Euro (120 Tagessätzen zu 100,00 Euro) verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Grundlage der Verurteilung war, dass im Juni 2016 im Dorfteich drei Kinder im Alter von 5, 8 und 9 Jahren ertranken. Die Staatsanwaltschaft Marburg klagte den Bürgermeister an, weil er als hauptamtlicher Bürgermeister für die Sicherung des Teichs verantwortlich gewesen sei.
Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung dieser Argumentation:
„Da der Teich im Eigentum der Stadt stehe, sei es Aufgabe des Bürgermeisters gewesen, vorhandene Risikopotenziale zu suchen, einzuschätzen, zu analysieren und zu bearbeiten. Eine verpflichtende Umzäunung nach einer Verordnung gemäß DIN-Norm kam nicht in Frage. Deshalb falle der Teich im Eigentum der Stadt, der insbesondere an der Fundstelle der toten Kinder baulich bearbeitet ist, unter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Das Gericht führte zwar aus, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben könne und von einem Bürgermeister nicht hergestellt werden müsse, da ein allgemeines Lebensrisiko bestehe. Aber die Gefahr an der konkreten Stelle für Kinder und Nichtschwimmer, hätte erkannt werden müssen. Die Uferböschung besteht dort seit einigen Jahren aus Pflastersteinen im 45-Grad-Winkel die nass und von Algen bewachsen seien und keinerlei Halt böten.
Der Teich in Neukirchen wird seit vielen Jahren als Freizeitanlage mit Grillplätzen genutzt, ein Schild wies auf mögliche Gefahren hin. Dort heißt es: „Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder“.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Geschäftsführender Direktor Schelzke hat als Strafverteidiger des betroffenen Bürgermeisters Berufung eingelegt. Der Text seines Plädoyers kann auf der Homepage des HSGB im Mitgliederbereich unter „Downloads“ eingesehen werden.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund sieht das Urteil des Amtsgerichts, trotz des tragischen Falles, kritisch. Die Auffassung des Gerichtes folgend, müsste nunmehr jede objektiv bestehende Gefahrenquelle im öffentlichen Raum abgesichert werden. Dies würde eine unzumutbare Ausdehnung der Verantwortlichkeit eines Bürgermeisters und eine weitgehende Reduzierung des allgemeinen Lebensrisikos bedeuten.
Folge des Urteils kann sein, dass sich in Zukunft mehr Menschen überlegen, ob sie für kommunale Ämter und Mandate, insbesondere für das Bürgermeisteramt kandidieren. Es finden sich immer weniger Menschen, die bereit sind, die große Verantwortung auf sich zu nehmen. Wenn Bürgermeister nun fürchten müssen, für alles und jedes, was in ihrer Gemeinde passiert, persönlich verantwortlich gemacht zu werden, wird sich das Feld derer, die bereit sind, zu kandidieren, weiter reduzieren.
