Am 25.06.2020 wurde der Starttermin der neuen nationalen Vergabestatistik im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Hierzu hatten wir bereits in unserem ED vom 17.06.2020 (ED-Mitteilung 133) berichtet.
Die Meldepflicht nach der neuen Vergabestatistik auf der Grundlage der §§ 1 bis 5 VergStatVO beginnt am 1. Oktober 2020 (Fundstelle: BAnz AT 25.06.2020 B2).
Mit der neuen Vergabestatistik des BMWi werden erstmals grundlegende Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland flächendeckend erhoben. Die Vergabestatistik wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben; mit der Erhebung und Verarbeitung der Daten wurde das Statistische Bundesamt (Destatis) beauftragt.
Für die Vergabepraxis bedeutet der Starttermin der neuen Vergabestatistik, dass Auftrag- und Konzessionsgeber Auftrags-/Konzessionsvergaben mit einem Zuschlagsdatum ab dem 1. Oktober 2020 an die neue Vergabestatistik melden müssen.
Im Erhebungsportal von Destatis wurde ein Informationsbereich mit Antworten zu häufigen Fragestellungen rund um die Vergabestatistik eingerichtet, wie bspw.:
– Welche Vergaben sind an die Vergabestatistik zu melden?
– Wer kann eine Vergabe an die Vergabestatistik melden?
– Wie kann eine durchgeführte Vergabe gemeldet werden?
Das Erhebungsportal erreichen Sie unter: www.vergabestatistik.org/informationen
Grundsätzlich sind durch Auftrag-/Konzessionsgeber bis Oktober folgende vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen:
- Bestimmung mindestens einer Berichtsstelle durch den Auftrag-/Konzessionsgeber
- Registrierung der Berichtsstelle im Registrierungsformular (www.vergabestatistik.org/registrierung )
- Optional: Abstimmung mit dem IT-Dienstleister des eigenen E-Vergabe-Systems (sofern ein solches genutzt wird) und später Einbindung der Anmeldeinformationen zur Berichtstelle (= Berichtseinheit-ID) im E-Vergabe-System
Bitte beachten Sie: Berichtsstellen zur Vergabestatistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie registrieren sich ausschließlich über folgende Links:
https://www-idev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=339&amt=00&bzr=2020
oder
www.vergabestatistik.org/registrierung
Hinweis: Bis zum 1. Oktober 2020 gilt die bisherige Übergangsregelung nach § 7 VergStatVO: Für vergebene Aufträge im Zeitraum 01.01. – 30.09.2020 wird das BMWi ein letztes Mal die übliche Abfrage zur Übermittlung der Daten in der bisherigen Form durchführen (voraussichtlich Ende 2020). Bei Fragen zur neuen Vergabestatistik und allen anderen, die Meldepflicht betreffenden Themen konsultieren Sie bitte das Informationsportal von Destatis und im Zweifelsfall die Kolleginnen/Kollegen von Destatis unter der folgenden E-Mail-Adresse: vergabestatistik@destatis.de.
Mit der Bitte um Beachtung.
Abteilung 2.1 – Mai/Ne
