In Anlehnung an den Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10.07.2020 (BW I 7 – 70406/21#1) hat das Land Hessen einige der vom Bund eingeführten Erleichterungen für Vergabeverfahren für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBH) übernommen (siehe Anlage). Dieser zunächst für das Land Hessen geltende Erlass wird in Kürze auf der Internetseite der Auftragsberatungsstelle veröffentlicht. Den hessischen Kommunen ist es insoweit nunmehr freigestellt, ebenso diese vergaberechtlichen Erleichterungen anzuwenden. In Bezug auf die für den Bund eingeführten Erleichterungen im Vergabeverfahren (Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie) haben wir bereits in unserer Eildienstmitteilung 160 vom 16.07.2020 berichtet. Die verbindlichen Handlungsleitlinien können auf unserer Homepage unter Fachinformationen/Vergaberecht eingesehen werden.
Wir bitten um Beachtung.
Abt. 2.1 – Mai/Ne
