Sowohl die Bundesregierung als auch die kommunalen Spitzenverbände haben das gemeinsame Anliegen, unnötige Bürokratie abzubauen. Hierzu gehört mit dem Ziel einer Beschleunigung dringend notwendiger Investitionen auch eine Entschlackung des nach wie vor sehr komplexen Vergaberechts. Die kommunalen Spitzenverbände haben es vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßt, dass die Bundesregierung nach dem Koalitionsvertrag eine „weitere Vereinheitlichung des Vergaberechts und die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung“ prüfen wird.
An anderer Stelle des Koalitionsvertrags wird allerdings eine Sicherung und anwenderorientierte Weiterentwicklung der VOB angesprochen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieses – vermeintlichen – Widerspruchs haben die kommunalen Spitzenverbände in einem gemeinsamen Schreiben vom 24. April 2018 die Bundesregierung (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie auch gezielt Bundestagsabgeordnete angeschrieben und sich dafür eingesetzt, eine Vereinheitlichung des Vergaberechts vorzunehmen.
Das Schreiben der kommunalen Spitzenverbände zur Vereinheitlichung des Vergaberechts ist im Folgenden wiedergegeben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ein nachhaltig verfolgtes Anliegen sowohl der Bundesregierung als auch der kommunalen Spitzenverbände ist der Abbau von Bürokratie. Hierzu gehört mit dem Ziel der
Beschleunigung von dringend notwendigen Investitionen auch eine Entschlackung des nach wie vor sehr komplexen Vergaberechts. Auf der Grundlage des geltenden Vergaberechts müssen die über 11.000 Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland als größte öffentliche Auftraggeber bei den täglichen Vergabeverfahren nach wie vor unterschiedliche Regeln anwenden.
Dies bezieht sich insbesondere auf unterschiedliche Verfahrensregeln bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen einerseits (VgV, UVgO) und der Beschaffung von Bauleistungen nach der VOB/A andererseits. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen es vor diesem Hintergrund daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung nach dem Koalitionsvertrag
„zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung prüfen wird“.
Gerade für die vielen kommunalen Vergabestellen bedeutet es eine Erschwernis in der praktischen Anwendung, wenn für die Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A auf der einen Seite und der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen auf der anderen Seite selbst dann unterschiedliche Regeln und Verfahren zur Anwendung kommen (Beispiel: eVergabe, Nachfordern von Unterlagen), wenn gleiche Sachverhalte vorliegen. Daher sollten die EU-Vergaberichtlinien als Vorbild dienen. Diese enthalten schon seit langem ein einheitliches Regelwerk, das für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen gleichermaßen gilt.
Umso mehr sehen wir zu der oben erwähnten Koalitionsaussage ein Spannungsverhältnis, wenn es an anderer Stelle des Koalitionsvertrages heißt:
Die VOB als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiter zu entwickeln“.
Diese Aussage nach Weiterentwicklung der VOB, die sich für die Vergaberegeln unterhalb der EU-Schwellenwerte im Deutschen Vergabeausschuss (DVA) und damit außerhalb der regulären Gesetz- und Verordnungsgebung vollzieht, kann nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände nicht beinhalten, von der geplanten Vereinheitlichung des Vergaberechts Abstand zu nehmen. Vielmehr muss das vergaberechtliche Verfahrensrecht, das in Deutschland von immerhin ca. 30.000 öffentlichen Auftraggebern angewandt wird, sowohl oberhalb wie unterhalb der Schwellenwerte einer Vereinheitlichung zugeführt werden. Nur so lassen sich für die Verwaltungen wie für die Unternehmen insgesamt überflüssige Bürokratie vermeiden und investitionsfreundliche Regeln schaffen.
Wir hoffen daher für unser Anliegen auf Ihre Unterstützung. Für vertiefende Gespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung“
Quelle: DStGB-Mitteilung vom 27.04.2018
