Das Hessische Innenministerium hat bezüglich dem Verbot von Versammlungen im Kontext der Terrorangriffe auf Israel unter Federführung des Inspektors der Polizei eine Taskforce eingerichtet. Dort werden Informationen der Hessischen Sicherheitsbehörden über mögliche Versammlungen in diesen Kontext gebündelt. Außerdem werden Sympathiebekundungen oder Aufrufe zur Straftaten im Kontext des Terrorangriffs auf Israel ausgewertet und darauf basierend erforderliche sicherheitsbehördliche Maßnahmen initiiert. Darüber hinaus bietet das Hessische Innenministerium allen kommunalen Versammlungsbehörden im Hinblick auf mögliche Auflagen oder Verbote diesbezüglicher Versammlungen über die Regierungs- und Polizeipräsidien zielgerichtete Beratung und Unterstützung an.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.1 T.D./Ibr
