Startseite Verbesserter Insektenschutz: Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten

Verbesserter Insektenschutz: Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten

Um den Schutz der Insekten zu verbessern, gelten seit dem 08. September 2021 weitgehende Einschränkungen beim Einsatz von Pestiziden. An diesem Tag sind Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten.

Die Maßnahmen sind Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz des Bundes von 2019. Sie sehen neben deutlichen Restriktionen für den Pflanzenschutzmittel-Einsatz insgesamt auch einen Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2023 vor. Bis dahin wird der Einsatz von Glyphosat bei einer Reihe von Anwendungen deutlich eingeschränkt.

Anzahl und Vielfalt der Insekten gehen massiv zurück. Dadurch drohen die wichtigen Leistungen von Insekten für intakte Ökosysteme verloren zu gehen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei eine der zentralen Ursachen für den Insektenrückgang. Mit den nun in Kraft tretenden Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung soll gezielt gegengesteuert werden, um Insekten zu schützen und ihre Lebensräume zu erhalten.

Die Änderungsverordnung regelt zum einen das verbindliche Ende der Glyphosat-Anwendung mit Ablauf des Jahres 2023 und damit zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt. Bis dahin sieht die Verordnung ein grundsätzliches Verbot von Glyphosat in einer Reihe naturschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Schutzgebiete vor. In der Landwirtschaft, insbesondere im Ackerbau kommt es mit der Verordnung zudem bereits jetzt zu weiteren Anwendungseinschränkungen für Glyphosat unter anderem für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung. Die besonders umstrittene Anwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte wird generell verboten. Ebenfalls bereits jetzt verboten wird die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, soweit bestandskräftige Zulassungen nicht entgegenstehen.

Neben dem Verbot von Glyphosat geht es bei der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auch noch um weitere wichtige Verbesserungen für den Insektenschutz: In ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten wird ein generelles Verbot der Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die Bienen und Bestäuber gefährden, eingeführt. In bestimmten Gebieten soll es mit Blick auf Ackerflächen die Möglichkeit geben, auf Landesebene entwickelte kooperative Konzepte vorrangig umzusetzen, die die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel honorieren. Und schließlich gilt künftig ein bei jeglichem Pflanzenschutzmittel-Einsatz einzuhaltender genereller Mindestabstand zu Gewässern.

Die Neuregelungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind grundsätzlich zu begrüßen. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten ist in den letzten Jahren in Deutschland stark zurückgegangen. Es ist daher wichtig, Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt zu ergreifen.

Die Ursachen für den Rückgang sind indes vielfältig. Zu den wichtigsten zählen der Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Verlust der Strukturvielfalt in der Landschaft und auch der Eintrag von Schadstoffen in Böden und Gewässer sowie die Lichtverschmutzung.

Das im Entwurf federführend vom Bundesumweltministerium (BMU) erarbeitete Insektenschutzgesetz wurde am 24. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen, hat, genauso wie die Änderungsverordnung zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, am 25. Juni 2021 den Bundesrat passiert und wurde am 30. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Weiterführende Informationen:

BMU-Themenseite „Insekten schützen – Vielfalt bewahren“ unter www.bmu.de/WS5794

 

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