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Update Zensus 2022 und KFA

In der letzten Ausgabe von HSGB Kompakt hatten wir zu den Ergebnissen des Zensus 2022 u.a. berichtet, dass auf Grundlage der neuen Zensus-Ergebnisse fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2023 nicht rechtzeitig vorliegen werden, um noch für das KFA-Jahr 2025 berücksichtigt zu werden (HSGB Kompakt, Meldung Nr. 103/2024 vom 9.7.2024).

Aktualisierung des Sachstands

Zwischenzeitlich hat das HMdF mitgeteilt, dass das Hessische Statistische Landesamt für Dezember 2024 die Veröffentlichung entsprechend aktualisierter Fortschreibungen plane. Allerdings beabsichtigt das HMdF auch, vor diesem Zeitpunkt KFA-Planungsdaten für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen zu veröffentlichen.

Üblich ist dieser Ablauf bezüglich der Datenbereitstellung und förmlichen Festsetzungen für Schlüsselzuweisungen, Solidaritätsumlage und Umlagegrundlagen durch das HMdF:

Planungsdaten de HMdF z.B. Oktober des Vorjahres ->

-> vorläufige Festsetzung, z.B. Januar des Haushaltsjahres ->

-> endgültige Festsetzung, im späteren Haushaltsjahr

Vor diesem Hintergrund und den sich daraus ergebenden Abläufen schlägt das Ministerium vor, auch für die später – Anfang 2025 – erfolgenden Festsetzungen des KFA 2025 die Bevölkerungszahlen weiter zu verwenden, die auch den Planungsdaten zu Grunde liegen.

Hintergrund: Einschätzung des HMdF zu den Auswirkungen

Mögliche erhebliche Verwerfungen beim Ansatz der Zensuswerte für den KFA 2025

  1. Planungsdaten für Kommunalhaushalte 2025
  • sollen im Herbst 2024 veröffentlicht werden und beruhen auf den „alten“ Einwohnerzahlen
  • damit u. U. erhebliche Abweichungen zu einer vorläufigen Festsetzung des KFA 2025 auf Basis der „neuen“ Einwohnerzahlen
  • Könnte Nachtragshaushalte bei den Kommunen erforderlich machen
  1. Ergänzungsansatz für Bevölkerungsrückgang

Er verwendet würden die „alten“ Einwohnerzahlen zum 31.12.2013 und die „neuen“ Bevölkerungszahlen zum 31.12.2023

  1. Auswirkungen des Ansatzes der Einwohnerzahlen nach Zensus-2022
  • Veränderungen bei den Einwohnerzahlen verändern auch die Schlüsselzuweisungen.
  • Maßgeblich: Wie verändern sich im Einzelnen die Einwohnerzahlen im Vergleich zum Durchschnitt ihrer Vergleichsgruppe.
  • Grundsätzlicher Effekt:

Überdurchschnittliche Korrektur nach unten: zum Nachteil einer betroffenen Kommune (rechnerischer Finanzbedarf sinkt, tendenziell geringere Schlüsselzuweisung bzw. höhere Zahllast bei der Solidaritätsumlage).

Überdurchschnittliche Korrektur nach oben: zum Vorteil einer Kommune (rechnerischer Finanzbedarf steigt, tendenziell höhere Schlüsselzuweisung bzw. sinkende Zahllast bei der Solidaritätsumlage)

 

Vorschlag der Facharbeitsebene des MdF

  • KFA 2025: Weiterhin nur Verwendung der „alten“ Einwohnerzahlen (Zensus 2011)
  • Temporäre Anpassung des § 3 Abs. 2 HFAG
  • KFA 2026: Verwendung der „neuen“ Einwohnerzahlen (Zensus 2022)

 

Einschätzung der Geschäftsstelle

Der HSGB mahnt regelmäßig an, dass im Interesse einer frühzeitigen Verabschiedung der kommunalen Haushalte die KFA-Planungsdaten möglichst frühzeitig bekannt gemacht werden. Dem kann das Land für 2025 nur nachkommen, wenn es Planungsdaten auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibungen auf Grundlage des Zensus 2011 zur Verfügung stellt. Daher ist es sinnvoll, wenn das Land diese Bevölkerungsstatistik auch den Festsetzungen des KFA 2025 zu Grunde legt. Daher ist der Vorschlag des HMdF in diesem Punkt pragmatisch und unterstützenswert.

 

Abteilung 1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

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