Die folgenden Informationen übermitteln wir Ihnen zur Kenntnis verbunden mit der Bitte, die hierin beschriebenen Verfahrensschritte zur Nutzung von ELSTER-Transfer noch nicht einzuleiten und nähere Informationen der OFD Frankfurt für die hessische Umsetzung abzuwarten.
Die Finanzverwaltung und die kommunalen Spitzenverbände (HSGB und HStT) haben sich auf einen gemeinsamen Informationskanal verständigt, um den hessischen Kommunen zeitnah Informationen aus erster Hand zur (technischen) Umsetzung der Grundsteuerreform bereitstellen zu können. Hierzu sind regelmäßige Treffen der Projektverantwortlichen der OFD Frankfurt mit den Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände vereinbart worden. Auftakt der Informationsreihe bildete der Beitrag „Die Grundsteuerreform in Hessen nimmt an Fahrt auf“ von Dr. Lucas Cornelius, OFD Frankfurt, der im ED 201 vom 15.09.2021 veröffentlicht war. Hieran möchten wir anknüpfen.
Nunmehr haben uns unsere Bundesverbände neue Informationen zur Datensatz-Beschreibung für den Abruf der Grundsteuer-Messbetragsbescheide mitgeteilt, die wir Ihnen folgend zunächst nur zur Kenntnis übermitteln.
Datensatzbeschreibungen für den zukünftigen Abruf der Grundsteuer-Messbetragsbescheide
Die Finanzverwaltung hat die von kommunaler Seite dringend benötigten bundesweit einheitlichen Datensatzbeschreibungen für den zukünftigen Abruf der Grundsteuer-Messbetragsbescheide bei der Finanzverwaltung durch die Städte und Gemeinden veröffentlicht. Die Datensatzbeschreibung kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.esteuer.de/#grst-reform
Zum Hintergrund: Für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer benötigen die hebeberechtigten Städte und Gemeinden von den Finanzämtern die Daten der Messbescheide. Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgt die Mitteilung dieser Daten ab dem Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 nur noch in digitaler Form. Eine rein digitale Übermittlung ist auch von den Städten gefordert worden.
Eine digitale Bereitstellung der Messbescheid-Daten erfolgt in Hessen erstmalig im zweiten Halbjahr 2022 mit dem Verfahren „ELSTER-Transfer“. Für die Bereitstellung der Daten ist von der Finanzverwaltung eine für alle Reformmodelle einheitliche Datenstruktur in Form einer xml-Schnittstelle „Grundsteuer“ festgelegt worden. Die Struktur beinhaltet Pflichtfelder, die verbindlich von allen Ländern geliefert werden und optionale Felder, die abhängig von der Landesgesetzgebung, dem verwendeten Verfahren und der jeweiligen Fallkonstellation bereitgestellt werden.
Um ELSTER-Transfer nutzen und die Grundsteuerbescheide digital erzeugen zu können, müssen auch die Städte und Gemeinden nicht zu unterschätzende Vorarbeiten leisten:
- Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“,
- Berechtigung zum Datenaustausch (neue Verfahren GMBX),
- Externe Software zur Weiterverarbeitung (Finanzverwaltung stellt nur Rohdaten zur Verfügung; die notwendige Datensatzbeschreibung liegt nun vor (http://www.esteuer.de)).
Umsetzung in Hessen
Wenn auch die Datensätze und die Nutzungsvoraussetzungen von ELSTER-Transfer bundesweit einheitlich sind, so beschreiten die Bundesländer in der technischen Umsetzung und den hierfür vorgesehenen Zeitpfaden abweichende Wege. Dies gilt auch für die technische Umsetzung der hessischen Grundsteuerreform. Deshalb möchten wir Sie in Rücksprache mit der zuständigen OFD Frankfurt bitten, die oben beschriebenen Verfahrensschritte zur Nutzung von ELSTER-Transfer noch nicht einzuleiten und nähere Informationen durch die OFD Frankfurt für die hessische Umsetzung abzuwarten. Die hessischen Kommunalen Spitzenverbände und die OFD Frankfurt haben sich hierzu am 21.10.2021 ausgetauscht.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
