Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat nunmehr auf Regionalkonferenzen zur Umsetzungsvereinbarung OZG Kommunal (wir berichteten im Eildienst Nr. 12 – ED 148 vom 15. 10. 2019) informiert. Auf Grundlage der Vereinbarung gibt es Angebote zur Unterstützung der Kommunen bei der OZG-Umsetzung und Möglichkeiten zur Mitwirkung für die Kommunen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aktuell stellt sich der Sachstand so dar:
- Bezuschusste Beratungsangebote für die OZG-Umsetzung und Digitalisierung
Die Städte, Gemeinden und Landkreise können individuelle Beratungsleistungen zur Umsetzung des OZG und daneben zu Digitalisierungsthemen nutzen. Vorbild für diese Angebote waren die Beratungen zu Cybersicherheitsthemen, die die ekom21 mit Unterstützung des Landes erbracht hatte.
- Bezuschusst durch Landesmittel kann in den Jahren 2020-2022 eine Beratung zur OZG-Umsetzung in Anspruch genommen werden.
- Bezuschusst aus dem Aufkommen der Heimatumlage können die Kommunen bis 2024 weitergehende Digitalisierungsberatungen
Die Beratungsleistungen werden durch die ekom21 erbracht, bei der ein Kommunales Kompetenzzentrum Digitalisierung angesiedelt wird. Die ekom21 wird als Projektbeauftragter für Themen wie Prozessberatung und –design, die Einbeziehung der Nutzerperspektive, Digitalisierungsberatung, Projektmanagement, Schulungen, Recht, Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verantwortung stehen.
Noch nicht abschließend geklärt sind die genauen Fördermodalitäten. Hierzu werden wir weiter berichten. Insofern zeichnet sich aber ein unbürokratisches Förderverfahren ab.
- Verwaltungsportal, Hessenfinder, Servicekonto
Kern des OZG ist bekanntlich die Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale anzubieten, diese Portale zu verknüpfen und Nutzerkonten zur Verfügung zu stellen, über die sich die Nutzerinnen und Nutzer identifizieren können, ohne jedesmal neu eine Vielzahl von Daten eingeben zu müssen. Die Nutzung von Verwaltungsportal, Servicekonto und Hessenfinder ermöglicht das Land Hessen auf seine Kosten. Ebenfalls kostenlos sollen Online-Antragsprozesse und deren elektronische Weiterverarbeitung als standardisierte Antragsverfahren freiwillig für alle Kommunen nutzbar werden.
- Mitwirkung: Die kommunale Praxis ist gefragt!
Die Umsetzungsvereinbarung sieht auch vor, dass Expertinnen und Experten aus den kommunalen Verwaltungen ihre praktischen Erfahrungen aus der Sachbearbeitung einbringen können, wenn die einzelnen Verwaltungsleistungen / Leistungsbündel technisch umgesetzt werden.
Die Kommunen können hier eigenen Sachverstand und Erfahrungen einbringen, aber auch die Kompetenz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Mitwirkung in der Digitalisierungsfabrik steigern. Verbunden ist die Mitarbeit in einer Digitalisierungsfabrik nach aktueller Einschätzung mit einem Zeitbedarf von wöchentlich einem halben bis einem ganzen Arbeitstag über einen Zeitraum von max. 12 Wochen an Standorten der ekom21. Erste Digitalisierungsfabriken sind zu den Feldern „Kommunale Abgaben“ und „Jagdschein“ am Start.
In der Umsetzungsvereinbarung empfehlen die Kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich die Mitarbeit in den Digitalisierungsfabriken. Nur so lassen sich möglichst praxistaugliche Lösungen sicherstellen.
- Ansprechpartner Koordinierungsstelle
Eine kommunale Koordinierungsstelle wird voraussichtlich nach Ende des 1. Quartals 2020 ihre Arbeit aufnehmen und als Ansprechpartnerin für die Kommunen zu Verfügung stehen. Dort wird auch die Arbeit der mit der OZG-Umsetzung befassten Gremien und die Benennung kommunaler Expertinnen und Experten für die Digitalisierungsfabriken koordiniert.
- Weitergehende Mitwirkung in Modellkommunen
Die Umsetzungsvereinbarung sieht vor, dass Modellkommunen landesweit mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mio. Euro gefördert werden. Sie sollen Blaupausen für die Beschleunigung der Digitalisierung in allen Kommunen entwickeln. Hier geht es um technische Fragestellungen wie die Entwicklung von Schnittstellen zu Fachverfahren und deren Nachnutzbarkeit für Kommunen. Kriterien zur Auswahl, Anforderungen an die Modellkommunen und das Bewerbungsverfahren sind noch nicht abschließend festgelegt. Jedenfalls müssen die Kommunen, die Modellkommune sein wollen, absehbar in erheblichem Umfang eigene finanzielle und personelle Ressourcen mitbringen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
