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Unterbringung Geflüchtete: Aktuelle Diskussion mit dem Land

Wie bereits mehrfach berichtet, befinden sich die Kommunalen Spitzenverbände im regelmäßigen Austausch zur Situation im Zusammenhang mit der Unterbringung der hohen Zahl von Geflüchteten mit der Landesregierung.

Weiterhin tragen wir aktuelle Themenstellungen aus unserer Mitgliedschaft in den Austausch mit dem Land weiter.

Aktuell haben die Kommunalen Spitzenverbände auf Bitten der Hessischen Landesregierung diese Themenliste formuliert:

 

Hessischer Städtetag:

  • Anstrengungen des Landes gegenüber dem Bund zum Einreisestopp (Moratorium)
  • Sachstand: Beschleunigung der Abschiebungen auch durch Verhandlungen mit den Herkunftsländern
  • Einwirkungen des Landes auf den Bund zur Erfassung an den Grenzen
  • Personalkosten Unterhaltsvorschussgesetz, u.a. zum Personalaufbau zur Abarbeitung der Fälle durch den Rechtskreiswechsel
  • Sachstand: Umgang mit den (seit Jahren) Geduldeten
  • Integrationskosten seit 2015

 

Hessischer Städte- und Gemeindebund

  • Gemeinsames Verständnis einer äußerst angespannten und schwierigen Lage
    (wir sehen das nicht in allen Teilen der Landesregierung gleichermaßen)
  • Vollständige Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ermöglichen
    (erforderlichenfalls Änderung / Lockerung Personalvorgaben, Gruppengrößen,
    räumliche Ausstattung)
  • Keine zusätzlichen Landesaufnahmeprogramme mehr
    („Königsteiner Schlüssel reicht“)
  • Stopp für Zuwächse bei Aufgaben und Standards in den anderen Bereichen
    kommunaler Aufgabenwahrnehmung
  • Verstärkte Anstrengungen des Landes beim Wohnungsbau
    (über Landesgesellschaften)
  • Baurecht: Erleichterungshinweise an Bauaufsichtsbehörden für Grenzfälle
    (z.B. Anlagen für soziale Zwecke im Gewerbegebiet, § 8 BauNVO)
  • Überprüfung der Regelungen zur Aufnahmequote in der einschlägigen Verordnung

 

Hessischer Landkreistag

  • Ausweitung der finanziellen Unterstützung des Landes einschließlich der Gewährung von Vorhaltekosten für die Unterbringung Geflüchteter
  • Erweiterung der Kapazitäten der Erstaufnahme und Verlangsamung der Zuweisung
  • Keine Verlagerung der Asylantragstellung von der Erstaufnahme auf die Kommunen
  • Zurverfügungstellung zusätzlicher Landesimmobilien für die Unterbringung
  • Gewährung von Vorhaltekosten für die Unterbringung UmAs

 

Aktueller Erörterungsstand mit dem Land

Das Land hat bekräftigt, dass es die Kommunen bei der Unterbringungsaufgabe unterstützen und entlasten will. Nach Einschätzung der Landesregierung ist ein Betrieb von Landeseinrichtungen aber nicht zielführend, weil das Land dann mit den Kommunen um im Prinzip dieselben Unterkünfte konkurrieren würde.

Das Land teilte weiter mit, dass weiterhin hohe Zuweisungen zu erwarten seien. Zumal zu befürchten sei, dass die russische Kriegführung in der Ukraine Fluchtbewegungen eher verstärken werde.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass eine Art Koordinierungsstelle für Unterbringungsfragen eingerichtet werden solle.

Das Land wies darauf hin, dass aufgrund der Situation in den Herkunftsländern eine größere Zahl von Rückführungen nicht darstellbar sein.

Position des HSGB

Zu den Positionen des HSGB verweisen wir auf unseren aktuellen Standpunkt, s. dazu https://www.hsgb.de/nachrichten-des-hsgb/kraftakt-moeglichst-vertraeglich-massvoll-und-gerecht-umsetzen-1666079664/2022/10/18#blog5988

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Ju/Bü/Hö

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