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Ungeregelter Brexit: Auswirkungen auf Beamtenverhältnisse und Kreditverträge

Nach aktuell absehbarem Stand wird das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland die Europäische Union am 29.03.2019 ohne eine Regelung der Austrittsfolgen verlassen („ungeregelter Brexit“). Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf bestehende Beamtenverhältnisse mit Staatsbürgern des Vereinigten Königreichs sowie Kreditaufnahmen mit dort ansässigen Banken.

  • Beamtenverhältnisse mit Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs

 

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) treten nach dem Beamtenstatusgesetz Rechtsfolgen für Beamtinnen und Beamte mit britischer Staatsangehörigkeit ein. 

Das Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) hat daher ein Informationsschreiben zu den zu erwartenden Folgen des Brexit für Beamtinnen und Beamte in Hessen herausgegeben. Dieses ist im Staatsanzeiger vom 28. Januar 2019 (StAnz. 5/2019, S. 98) veröffentlicht.

Das Informationsschreiben befasst sich mit dem Status von in Hessen verbeamteten Briten im Hinblick auf den Brexit. Insbesondere die Situation des harten Brexits wird beleuchtet, denn in diesem Fall verlören die Betroffenen bereits am 29. März 2019 per Gesetz ihren Beamtenstatus, wenn nicht zuvor von der Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes aktiv Gebrauch gemacht wird. Das Schreiben geht außerdem noch konkret auf die Auswirkungen für britische, ehrenamtliche Beigeordnete der Kommunen ein.

Wir bitte um Beachtung und Einleitung notwendiger Maßnahmen vor dem 29.03.2019. 

  • Kreditverhältnisse mit Banken im Vereinigten Königreich

 

Nach Einschätzung des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF) kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines ungeregelten Brexit Probleme in der Abwicklung von Kreditverträgen entstehen, die mit Banken aus dem Vereinigten Königreich geschlossen wurden. Dies könne dann in Betracht kommen, wenn entsprechende Kreditaufnahmen unmittelbar bei Banken mit Sitz im Vereinigten Königreich und dort ansässigen Niederlassungen erfolgt seien. Sofern Kreditaufnahmen zwar bei britischen Banken, aber bei deren deutschen Niederlassungen erfolgt seien, dürften sich keine Auswirkungen ergeben.

Das Land hat laut HMdF allerdings entschieden, bei auftretenden Problemen auf kommunaler Seite ggfls. unterstützend tätig zu werden. Im obigen Sinne betroffene Städte und Gemeinden könnten sich an das Kreditreferat im HMdF (Referat III.5) wenden, der Kontakt erfolgt über die Telefonnummer 0611-324500.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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