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Unfallentschädigungserlass für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren

Am 31.05.2019 ist der Erlass betreffend die einmalige Unfallentschädigung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisation im Katastrophenschutz und die ehrenamtlichen Angehörigen nach § 26 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) eingerichteten Regieeinheiten (Unfallentschädigungserlass) – veröffentlicht in Staatsanzeiger 2019, S. 578 – in Kraft getreten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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