Am 31.05.2019 ist der Erlass betreffend die einmalige Unfallentschädigung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisation im Katastrophenschutz und die ehrenamtlichen Angehörigen nach § 26 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) eingerichteten Regieeinheiten (Unfallentschädigungserlass) – veröffentlicht in Staatsanzeiger 2019, S. 578 – in Kraft getreten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
