Startseite Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung (UmwandlGV HE 2022)

Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung (UmwandlGV HE 2022)

Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung am 28. April 2022 (UmwandlGV HE 2022) in Kraft getreten und bis zum 11.05.2027 gültig ist. Die aktuelle Fassung der Rechtsverordnung finden Sie unter nachfolgenden Link:

Bürgerservice Hessenrecht – UmwandlGV HE 2022 | Landesnorm Hessen | Gesamtausgabe | Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und … | gültig ab: 12.05.2022 | gültig bis: 11.05.2027

Durch das Baumobilisierungsgesetz vom 14.06.2021 hat das Land Hessen durch die Verordnungsermächtigung die Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung erlassen, um in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt (§ 201 a S. 1 und 250 Abs. 1 S. 3 BauGB) Abhilfe zu schaffen.

  • 2 der Verordnung listet die Gemeinden, die unter einem angespannten Wohnungsmarkt leiden, auf. Diesen Gemeinden wurde die Möglichkeit eröffnet, Bauland zur Sicherung bezahlbaren Wohnens zu schaffen und zu fördern. Die Realisierung dieses Vorhabens wird durch die Regelungen in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB (neues Vorkaufsrecht der Gemeinde für unbebaute beziehungsweise geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke), § 31 Abs. 3 BauGB (Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus), § 175 Abs. 2 Satz 2 BauGB (Vermutung des dringenden Wohnbedarfs) und § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Erweiterung der Baugebote) umgesetzt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 2.2 – Vo/SB/YK

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