Das Online-Zugangsgesetz (OZG) des Bundes sieht vor, dass Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen spätestens Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten müssen. Diese Verpflichtung ist in Hessen dann landesrechtlich in § 3 Abs. 4 des Hessischen E-Government-Gesetzes vom 12. 9. 2018 (GVBl. S. 570) auch auf die Gemeinden und Gemeindeverbände erstreckt worden (wir berichteten zum E-Government-Gesetz und den daraus erwachsenden Verpflichtungen im Eildienst Nr. 7 – ED 112 vom 18. 7. 2018).
Idee der Regelungen: Verwaltungsleistungen sollen jederzeit von jedem Ort aus in Anspruch genommen werden können. Dazu soll jedem Bürger ein Nutzerkonto zur Verfügung stehen. Ein solches für den Bürger kostenloses Nutzerkonto ist in Hessen bereits verfügbar (service.hessen.de).
Land und Kommunale Spitzenverbände haben nunmehr eine Umsetzungsvereinbarung zum OZG abgeschlossen. In ihr sichert das Land Hessen erhebliche finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des OZG im kommunalen Bereich aus eigenen originären Landesmitteln zu. Hintergrund sind die beachtlichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, die die Umsetzung des OZG, aber auch Digitalisierungsthemen insgesamt für die Kommunen mit sich bringen. Dafür sind insbesondere
- Angebote der Digitalisierungsberatung für alle Kommunen,
- Unterstützung des Landes für den Aufbau eines Kommunalen Kompetenzzentrums Digitalisierung und das Programmmanagement, das der ekom21 übertragen werden soll,
- Landesbeteiligung an den Kosten des technischen Betriebes, der Pflege und des Supports der umgesetzten Antragsverfahren bei der ekom21,
- Fördermöglichkeiten für die Umsetzung modellhafter Digitalisierungsvorhaben in den Kommunen
vorgesehen.
Die Umsetzungsvereinbarung regelt lediglich die Eckdaten der Kooperation von Land und kommunaler Seite.
Konkrete Umsetzungsschritte hat die ekom21 bereits auf Fachveranstaltungen für die Kommunen im August/September aufgezeigt.
Nach Auffassung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes bietet die Umsetzung des OZG erhebliche Chancen für die Kommunen. Mit der ekom21 steht in Hessen zudem ein kommunal getragener IT-Dienstleister zur Verfügung, mit dem eine flächendeckende Umsetzung der Vorgaben des OZG im kommunalen Bereich möglich sein dürfte. Für den Bund werden demgegenüber nach Presseberichten die Aussichten, das OZG rechtzeitig umzusetzen, vom Bundesrechnungshof kritisch beurteilt (vgl. Fehler im System, Der Spiegel Nr. 38/2019 S. 58, 61). Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nach OZG und HEGovG schafft die Digitalisierung der Verwaltung neue Möglichkeiten für eine rechtssichere und standardisierte Aufgabenerfüllung. Hieraus ergeben sich neue Chancen für die Stärkung der Verwaltungskraft auch kleinerer Kommunen und die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, so die Einschätzung der Verbandsgremien.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
