„Kreuzungsbauwerke, also Verrohrungen von Gewässern unter Wirtschaftswegen oder landwirtschaftlichen Erschließungswegen sowie Straßen- oder Wegebrücken, stellen durch ihre häufig betonierte Sohle und einen sich oft anschließenden Absturz Wanderhindernisse für Fische und andere aquatische Lebewesen dar. Sie trennen zusammengehörige Gewässerabschnitte und beeinträchtigen damit die Lebensräume der Fließgewässer.
Eines der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das Erreichen eines guten ökologischen Zustands der Oberflächengewässer. Zur Verwirklichung dieses Zieles ist die Passierbarkeit an Kreuzungsbauwerken von grundlegender Bedeutung. Daher hat das Land Hessen in seinem Bewirtschaftungsplan Maßnahmen an Kreuzungsbauwerken identifiziert, zu deren Umsetzung – je nach Trägerschaft – die Kommunen oder die Straßenbauverwaltung verpflichtet sind.
In einer neuen Broschüre des Regierungspräsidiums Gießen werden gelungene Beispiele für umsetzbare Maßnahmen zur Herstellung der Passierbarkeit an Kreuzungsbauwerken aufgezeigt. Diese Broschüre soll die Kommunen bei der Umsetzung derartiger Maßnahmen unterstützen.
Die Broschüre steht auf der Homepage des RP Gießen kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung:
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Ma%C3%9Fnahmenkatalog%202020_final.pdf
Wir bitten um Kenntnisnahme.
