Jetzt ist es amtlich: Die Übergangsfrist zur Einhaltung des erhöhten Personalstandards nach § 25c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) ist (erneut) bis zum Ablauf des 31.7.2026 verlängert worden (HSGB Kompakt Meldung Nr. 77/2024 vom 29.5.2024). Das Neunte Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom 10.7.2024 wurde nun umgesetzt (GVBl. Nr. 31/2024 vom 15.7.2024).
Einschätzung des HSGB
Die rasche Umsetzung der Fristverlängerung ist positiv und verschafft Kita-Trägern mit älteren Betriebserlaubnissen eine Atempause. Allerdings hilft das für neu geschaffene Einrichtungen weiterhin nicht weiter.
Der HSGB besteht gegenüber der Landesregierung weiterhin darauf, dass die verlängerte Übergangsfrist auch für die Ausarbeitung einer wirklich dauerhaft tragfähigen Vorgabe für die Mindest-Personalstandards genutzt wird. Entsprechende umfangreiche Vorschläge hat der HSGB für die anstehende HKJGB-Evaluation gemacht (wir berichteten (s. dazu HSGB Kompakt Meldung Nr. 79/2024 vom 29.5.2024)).
Abteilung 1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
