Startseite Umsetzung des Verpackungsgesetzes: Neue Muster-Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung

Umsetzung des Verpackungsgesetzes: Neue Muster-Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung

Die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen und die Dualen Systeme haben sich gemeinsam auf ein neues Muster für eine Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung verständigt. Die Abstimmungsvereinbarung, die zwischen dem jeweils zuständigen öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger und dem gemeinsamen Vertreter der dualen Systeme verhandelt wird, regelt unter anderem die Benutzung der kommunalen Sammlung von Papier-, Pappe- und Kartonabfällen (PPK) gem. § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz erfolgt regelmäßig in einer Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung. Aufgrund des baldigen Auslaufens des bis Ende 2021 befristeten Kompromissmodels zur Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle durch die dualen Systeme war eine Aktualisierung des bisherigen Musters notwendig geworden. Die neue Muster-Anlage 7 dient gemeinsam mit einem begleitenden, allein von der kommunalen Seite erstellten Hinweispapier als unverbindliche Hilfestellung für die vor Ort zu führenden Abstimmungsverhandlungen.

Die neue Muster-Anlage 7 und die begleitenden Hinweise finden Sie auf unserer Homepage im Mitgliederbereich unter Downloads.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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