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Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Geschäftsstelle gebeten, Städte und Gemeinden mit folgendem Wortlaut über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu informieren:

„Die Umsetzung der WRRL ist ein anspruchsvolles Vorhaben. Die Verringerung der im Hessischen Bewirtschaftungsplan (BP) 2015 – 2021 dargestellten Defizite durch die Umsetzung der Maßnahmen im Maßnahmenprogramm 2015- 2021 kommt voran. Allerdings ist erkennbar, dass die Ziele der WRRL bis zum Jahr 2021 nicht erreicht werden. Die nun vorzubereitende Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den Zeitraum von 2021 bis 2027 wird ein großes Aufgabenvolumen enthalten. Vor allem auf die Träger der Maßnahmen kommen für den Zeitraum bis 2027 umfangreiche Aufgaben zu. Im Bereich der Gewässerstruktur sind dies im Regelfall die Kommunen.

Die Kommunen sind sowohl wegen ihrer Stellung als Träger der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus als auch wegen der allgemeinen Behördenverbindlichkeit von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm an deren Vorgaben gebunden.

Die Gewässerunterhaltung wird durch das Maßnahmenprogramm konkretisiert und hat den Anforderungen des Maßnahmenprogramms zu entsprechen (§ 39 Abs. 2 Satz 2 WHG). Ein ggf. erforderlicher Gewässerausbau ist ebenfalls umfasst (§ 39 WHG und § 24 HWG).

Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

In der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ vom 31.01.2017 (StAnz. 7/2017, S. 238) werden die bisherigen Förder-sätze um 10 % um bis zu 95 % erhöht. Dies gilt nur für Förderanträge, die bis 2019 gestellt werden. Dies soll die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen unterstützen. Anträge sind über die Fachbehörde bei der Wi-Bank zu stellen. Die Richtlinie und ergänzende Hinweise sind auf der Homepage der Wi-Bank zu finden unter:

https://www.wibank.de/wibank/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz/gewaesserentwicklung-und-hochwasserschutz/307070

Aufgrund vergleichbarer Zielsetzungen und gemeinsamer Zielkulissen von WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) und FFH-WRRL (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) werden die Kosten sog. Synergieprojekte unter bestimmten Voraussetzungen vollständig vom Land übernommen (Erlass vom 01. Juni 2012). Dies soll die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen ebenfalls unterstützen.

Auf der WRRL-Homepage des Landes Hessen www.flussgebiete.hessen.de sind über den Pfad „Informationen → Informationsmaterial“ viele Informationen für die Kommunen zu finden.

Eine Auswahl:

  • Zur Begleitung der anstehenden Arbeiten zur Verbesserung der Gewässerstruktur in der zweiten und dritten Bewirtschaftungsplanperiode hat das Hess. Umweltministerium den Flyer „Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberatungsprojekte“ in der Reihe „Unser Ziel: Hessische Gewässer in gutem Zustand“ herausgegeben. Der Flyer ist auf der WRRL-Homepage des Landes Hessen www.flusgebiete.hessen.de zu finden unter: https://flussgebiete.hessen.de/information/informationsmaterial/

 

Zur Kommunikation der Inhalte und Aufgaben der Wasserrahmenrichtlinie hat das Hessische Umweltministerium ein Übersichtsfaltblatt (Imageflyer) herausgegeben. Es ist zu finden unter https://flussgebiet.hessen.de/information/informationsmaterial/ 

  • Zur Begleitung der anstehenden Arbeiten zur Umsetzung der zweiten und Vorbereitung der dritten Bewirtschaftungsplanperiode der WRRL hat das Hess Umweltministerium die Broschüre „Alle in einem Boot – Aktiv für den Gewässerschutz in Hessen und Europa“ herausgegeben. Link: httbs://www.flussgebiete.hessen.de/information/informationsmaterial/ 

Im Rahmen der Umsetzung der WRRL im zweiten Bewirtschaftungszyklus wurden die Kommunen mit der Kommunalbereisung 2018 über die Unterstützung des Landes Hessen bei der Umsetzung der Kommunalen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur nach WRRL informiert. Gleichzeitig wurde in Form von Erfahrungsaustauschen gemeinsam mit den zuständigen Wasserbehörden Lösungen für vorliegende Probleme erörtert. Aus den Erfahrung der vorauslaufenden Kommunalbereisung 2016/2017 stand hier der Erfahrungsaustausch zu spezifischen Instrumenten zur Unterstützung der Kommune bei der Flächenbereitstellung im Fokus. Die Instrumentenvielfalt zur Flächenbereitstellung wurde von den Ämtern für Bodenmanagement und der Hess. Landgesellschaft mbH vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Mit insgesamt 16 Terminen wurden bei insgesamt 300 Teilnehmern über 80 Kommunen und die meisten Wasser- und Bodenverbände erreicht.  

Derzeit wird eine Kommunalbereisung 2019 vorbereitet. Neben der Fortführung des Erfahrungsaustausches zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen nach WRRL soll hier eine breite Beteiligung der Kommunen bei den Arbeiten zur Planung des dritten Bewirtschaftungszyklusses erfolgen. Kommunen erhalten in Dateiform (Link: https://gemeinde.flussgebietsmanagement.de/) eine aktuelle Version ihres kommunalen Steckbriefes (Anlage 8 des Maßnahmenprogramms 2015 – 2021) und werden gebeten für die jeweiligen Maßnahmen aktuelle Informationen einzutragen. Von besonderer Bedeutung für die Planung des dritten Bewirtschaftungszyklus ist die Situation bei denjenigen Maßnahmen, die noch nicht in Angriff genommen sind (Planungszustand „Vorschlag“ oder „Beratung“). Hier wird um eine Prüfung deren Umsetzungsmöglichkeit gebeten. Die Kommunalbereisung beginnt ab Mitte März 2019. 

Die Kommunen werden auf diese Weise im Vorfeld der regulären Offenlegung in die Arbeiten an der Bewirtschaftungsplanung, hier die Maßnahmenplanung eingebunden.  

Vorgehen zur Aktualisierung des dritten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2021 – 2017  

  • Nach WRRL können die Kommunen im Rahmen der Aktualisierung des dritten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2021 – 2017 in einem dreistufigen Anhörungsverfahren zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, zum Überblick der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes Stellung nehmen.

Dort sind auch die Auslegungsorte sowie Ansprechpartnerinnen und –partner aufgeführt. Mit diesem Dokument werden das Arbeitsprogramm und der Zeitplan bis zur Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans 2021 – 2017 beschrieben.“

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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