Startseite Umsetzung der Lärmminderungsplanung nach den §§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz für die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel

Umsetzung der Lärmminderungsplanung nach den §§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz für die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel

In den drei Regierungspräsidien findet derzeit die Offenlage der Entwürfe für die Lärmaktionspläne der betroffenen Bezirke – Teilplan Straßenverkehr sowie die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Die Regierungspräsidien haben die Entwürfe der Lärmaktionspläne jeweils auf ihren Homepages veröffentlicht. Unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachung“ kann eine Einsichtnahme und ein Download erfolgen.

Die öffentliche Auslegung der Entwürfe erfolgt vom 13. Juli 2015 bis zum 13. September 2015. Bis zwei Wochen nach dem Ende der Offenlage, also bis zum 27. September 2015, können bei den Regierungspräsidien Stellungnahmen hinsichtlich der Entwürfe eingereicht werden.

Wir bitten unsere Mitglieder diese Gelegenheit zu nutzen, um sich, soweit ihre Interessen berührt sind, zu beteiligen. Aufgrund der fehlenden örtlichen Kenntnisse erfolgt keine Stellungnahme zentral durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund.

 

 

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