Im Jahr 2020 hatte der Landesgesetzgeber die gesetzlichen Standards für die Mindestpersonalausstattung in Tageseinrichtungen für Kinder nach § 25c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) erhöht. Für die Umsetzung war zunächst eine Übergangszeit bis zum 31.7.2022 eingeräumt (§ 57 Abs. 1 HKJGB a.F.). Diese wurde wegen fehlender Fachkräfte und wachsender Nachfrage nach Plätzen bereits einmal bis zum 31.7.2024 verlängert (wir berichteten im HSGB Kompakt Meldung Nr. 8/2023 vom 18.1.2023). Diese Übergangsvorschrift gilt jeweils nur für Einrichtungen, die am 31.7.2020 bereits über eine Betriebserlaubnis verfügten. Für ab dem 1.8.2020 eröffnete Tageseinrichtungen gelten die verschärften Regelungen schon.
Nunmehr hat das Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HSM) durch Schreiben von Ministerin Hofmann angekündigt, dass diese Übergangsvorschrift erneut für zwei Jahre verlängert wird. Grund ist laut Mitteilung des Ministeriums, dass die Nachfrage nach Angeboten der Kinderbetreuung die personellen Möglichkeiten übersteigt. Allerdings seien die personellen Kapazitäten deutlich gestiegen.
Zahlenmäßige Entwicklung in der Kinderbetreuung
In der Tat haben die Kita-Träger in den zurückliegenden Jahren viel bewegt, nämlich erheblich mehr Einrichtungen eröffnet, zusätzliche Plätze geschaffen, zusätzliches Personal gewonnen und deutlich mehr an Geld bewegt. Der HSGB weist hierauf regelmäßig hin.
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2023 |
2008 |
Veränderung |
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Anzahl Kitas in Hessen |
4.474 |
3.799 |
17,8% |
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davon in öffentlicher (kommunaler) Trägerschaft |
1.859 |
1.676 |
10,9% |
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Kinder in Tageseinrichtungen |
280.220 |
226.901 |
23,5% |
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Kinder mit Mittagsverpflegung in der Kita |
220.138 |
125.828 |
75,0% |
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Genehmigte Plätze |
326.157 |
247.100 |
32,0% |
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Pädagogisches Personal |
56.931 |
31.058 |
83,3% |
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Besuchsquote U3 |
27,9% |
11,6% |
140,5% |
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Auszahlungen für Tageseinrichtungen für Kinder, Tsd. Euro |
2021 |
2011 |
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alle Kommunen |
3.185.804 |
1.567.660 |
103,2% |
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kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt |
1.679.684 |
849.623 |
97,7% |
Einschätzung des HSGB
Dass die Nachfrage nach Kita-Plätzen steigt und Fachkräfte knapp sind, darauf hatte der HSGB bereits vor der 2020 erfolgten Verschärfung der Personalstandards hingewiesen. Die Entwicklung war absehbar. Von daher liegt in der gleichwohl vorgenommenen Verschärfung der personellen Anforderungen ein Paradebeispiel für ein unrealistisches politisches Leistungsversprechen.
Die Verlängerung der Übergangszeit ist kurzfristig wichtig, um den Betrieb seit Längerem betriebener Tageseinrichtungen rechtlich abzusichern. Dabei darf es aber nicht bleiben. Insofern hat der HSGB im Rahmen der aktuell begonnenen HKJGB-Evaluation auf insgesamt umsetzbare Standardvorgaben gedrungen. Abzuwarten bleibt, ob die Landesgesetzgebung zu diesem sehr notwendigen weitergehenden Schritt bereit ist.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
