Startseite Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung: Gesetz-entwurf zur Umsetzung im Hessischen Datenschutzrecht liegt vor

Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung: Gesetz-entwurf zur Umsetzung im Hessischen Datenschutzrecht liegt vor

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, Verordnung (EU) Nr. 2016/679) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Zur Umsetzung in Landesrecht haben die Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen nunmehr einen Gesetzentwurf für ein hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit in den Hessischen Landtag eingebracht. Eine förmliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ist bisher noch nicht absehbar.

Vorgeschlagen wird der Erlass eines „Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit“. Neben Änderungen des Hessischen Datenschutzgesetzes, die als Art. 1 ein umfassend novelliertes Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz enthalten, sind Änderungen in 28 weiteren Gesetzen vorgesehen, die jeweils bereichsspezifische Regelungen zum Datenschutz beinhalten.

Der Entwurf des Gesetzes kann im Mitgliederbereich unserer Homepage hsgb.de in der Rubrik Stellungnahmen und Beschlüsse abgerufen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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