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Umsetzung der Biodiversitätsstrategie im Kommunalwald

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen ist die Absichtserklärung enthalten, neben einer ganzheitlichen Forstwirtschaft und Naturschutzmaßnahmen im bewirtschafteten Wald auch zu erreichen, dass gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Anteil ungenutzter Wälder bei der gesamten hessischen Waldfläche auf 5 % gesteigert werden soll. Der hessische Staatswald soll hierfür 8 % seiner Fläche aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen.

Wie sich aus einer kleinen Anfrage im Hessischen Landtag betreffend die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung durch die Hessische Landesregierung ergibt (LT-Drs. 19/430), sind derzeit im Hessischen Staatswald 19.656 von rund 319.000 Hektar Baumbestandsfläche aus der Nutzung genommen worden.

Für die im Koalitionsvertrag avisierte 8 % Marke müssen noch mindestens weiter 5.900 Hektar mehr aus der Nutzung genommen werden. Die insgesamt ungenutzte Fläche muss, um bei einer landesweiten Gesamtwaldfläche von rund 830.000 Hektar das 5 % Gesamtziel zu erreichen, rund 41.500 Hektar Baumbestandsfläche betragen. Rechnerisch verbleiben demnach bei einer ungenutzten Staatswaldfläche von rund 25.500 Hektar noch rund 16.000 Hektar, die im Privat- und Körperschaftswald stillgelegt werden müssten.

Die nutzbare Holzmenge würde sich bei Durchsetzung des 5 % Ziels um rund 250.000 Erntefestmeter (Efm) verringern, wovon rund 154.000 Efm auf den Staatswald und rund 96.000 Efm auf den Körperschafts- und Privatwald entfallen würden. Dies entspricht einem Gesamteffekt von etwa 375 Arbeitsplätzen im Bereich Forstwirtschaft, Logistik und holzverarbeitendem Gewerbe.

Die offenbar auf Seiten des Landes vorhandene Erwartungshaltung, dass nicht vernachlässigbare Teile des Körperschaftswaldes aus der Nutzung genommen werden sollen, wird von der Geschäftsstelle kritisch bewertet. Der Kommunalwald ist Vermögen der Städte und Gemeinden und dient, gerade in Zeiten knapper Kassen und unzureichender Finanzausstattung durch das Land, der Beschaffung von Einnahmen, die sonst den Bürgern über höhere (Gemeinde-)Steuern aufgelastet werden müssten. Auch im Bereich des begrüßenswerten und wichtigen Naturschutzes muss es daher der autonomen Entscheidung der Städte und Gemeinden überlassen bleiben, ob sie sich die Nichtbewirtschaftung von Waldflächen im Ergebnis – wenn das Land nicht einen anderweitigen finanziellen Ausgleich schafft – zu Lasten ihrer Bürger leisten können und wollen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

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