Startseite Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete hier: Infobrief und Bitte um Unterstützung seitens des HMLU

Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete hier: Infobrief und Bitte um Unterstützung seitens des HMLU

Das Land Hessen ist bis zum Jahr 2028 gehalten, die Düngeverordnung und die diese konkretisierende allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) im Hinblick auf die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten umzusetzen. Hierfür muss in Hessen möglichst zeitnah ein Ausweisungsmessnetz aufgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund bittet das hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat die Kommunen mit Schreiben vom 17.04.2024 um Unterstützung, insbesondere um die Freigabe entsprechender Stellen zum Aufbau und Betrieb des Messnetzes. Insofern ist eine entsprechende Abfrage durch das HLNUG an die Kommunen beabsichtigt.

Das Schreiben des HMLU fügen wir zu Ihrer Kenntnisnahme bei und bitten um Beachtung.

Anlage

2.2 Vo/SB/YK

 

Nach oben scrollen