Bereits im Eildienst Nr. 4 – ED 45 – vom 23.03.2016 und Eildienst Nr.7 – ED 91 – vom 23.05.2016 hatten wir über die grundlegende Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand berichtet. Von besonderem Interesse ist dabei die in § 27 Abs. 22 UStG geregelte Optionserklärung, welche wir im Eildienst 11 – ED 154 – vom 20.09.2016 als Muster zur Verfügung gestellt haben.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abgegeben werden muss. Es handelt sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, welche nicht verlängerbar ist.
Aufgrund erhöhter Nachfrage teilen wir nochmals mit, dass auch Jagdgenossenschaften vorsorglich die Optionserklärung abgeben sollten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
