Welche Anforderungen müssen die Landkreise bei der Festsetzung der Kreis- und Schulumlagehebesätze einhalten? – Diese Frage diskutieren das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und die Kommunalen Spitzenverbände in einer Arbeitsgruppe (zur Problematik als solcher berichteten wir zuletzt im Eildienst Nr. 12 – ED 164 vom 16.12.2015). Das HMdIS hat nunmehr einen Entwurf für nähere Hinweise zur Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vorgelegt, der nähere Vorgaben für die Abgrenzung und Erläuterung von Kreis- und Schulumlagebedarf enthält.
Der Entwurf kann ebenso wie die Stellungnahme der Geschäftsstelle im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik „Stellungnahmen und Beschlüsse“ abgerufen werden.
In der Stellungnahme hat die Geschäftsstelle insbesondere nachdrücklich auf die Entwicklung der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Umlageerhebung verwiesen. Danach dürfen Umlagen der Kreise kurz gesagt nicht dazu führen, dass den umlageverpflichteten Gemeinden die finanzielle Mindestausstattung entzogen wird.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
