Immer wieder kommt es zu Anfragen, wie seitens der Verwaltungen mit sogenannten „Reichsbürgern“ umgegangen werden soll. Diese lehnen Behörden, Gerichte und Verwaltungen nicht zuletzt mit der Begründung ab, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht existent und Deutschland ein von alliierten Westmächten besetztes Gebiet. Mit dieser Begründung verweigern die sogenannten „Reichsbürger“ auch die Zahlung von Bußgeldern und Steuern und stellen sich eigene Führerscheine und Ausweise aus. Zur Unterstützung der betroffenen Behörden und Verwaltungen haben der Brandenburger Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, dem Landkreistage Brandenburg, dem mobilen Beratungsteam im Brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung, der Polizeifachhochschule Brandenburg sowie der Brandenburgischen Kommunalakademie ein „Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern“ herausgegeben.
Für Mitarbeiter in den Verwaltungen und Behörden gibt das Buch ausführlich erläuterte Handlungsempfehlungen. Das Handbuch „Reichsbürger“ kann im Internet unter www.verfassungsschutz.brandenburg.de abgerufen werden.
Wesentlich kürzer, aber für einen guten Überblick sehr zu empfehlen ist das auch online abrufbare Faltblatt des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen (neben anderen Materialen abrufbar unter https://lfv.hessen.de/pr%C3%A4vention/informationsmaterial/extremismus, Stand: 11.01.2016).
Wir bitten um Kenntnisnahme.
