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Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern

Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS) bietet eine Hilfestellung im Kampf gegen Reichsbürgerbewegung an.

Das HMdIS hat hierzu u.a. zwei überarbeitet Informationsgrundlagen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden herausgegeben.

Die Broschüre „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Hessen – Eine Handlungsempfehlung für die behördliche Praxis

sowie der Flyer Verfassungsfeindliche Bestrebungen: „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Hessen

können auf der Homepage des HMdIS heruntergeladen werden, oder bei der Pressestelle des HMdIS angefordert werden.

 

Das HMdIS weist u.a. darauf hin, dass das gegenwärtig erhobene Personenpotential einer dauerhaften Überprüfung durch die hessischen Sicherheitsbehörden unterliegt. Ob Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Hessen den Reichsbürgern zuzuordnen sind und welche dienst- oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wird zurzeit ebenso landesweit geprüft. Das Hessische Innenministerium hat die Regierungspräsidien sowie alle Ministerien im Hinblick auf die Reichsbürgerbewegung sensibilisiert. Vorfälle mit Einzelpersonen die im Zusammenhang mit der Szene stehen könnten, werden den zuständigen Polizeipräsidien mitgeteilt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat sich auf das vergleichsweise neue Phänomen eingestellt. Im Bereich der (aufklärenden) Prävention bietet das LfV – unter anderem durch das Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus (KOREX) – konkrete Beratungsleistungen in Form von fallbezogenen Gesprächen, Vorträgen und Schulungsmaßnahmen zum Thema „Reichsbürger“ an. Dazu gehören insbesondere Landkreise, Kommunen, Schulen, soziale Einrichtungen und andere Behörden.

Die Reichsbürgerbewegung wird seit dem 22. November 2016 in Gänze bundesweit vom Verfassungsschutz des Bundes und der Länder als sogenanntes Sammelbeobachtungsobjekt beobachtet. Zuvor wurden bereits die als rechtsextremistisch in Erscheinung getretenen Reichsbürgergruppierungen Exil-Regierung Deutsches Reich und Freistaat Preußen vom Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen beobachtet somit nun neben den bereits zuvor unter Beobachtung des LfV stehenden rechtsextremistischen Reichsbürgergruppierungen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die gesamte Reichsbürgerbewegung soweit aus deren Aktivitäten eine generelle Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung erkennbar wird.

Als rechtsextremistisch werden dabei jene Reichsbürger-Aktivitäten bewertet, die beispielsweise neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches zugleich rechtsextremistische Elemente wie Rassismus oder Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, übersteigerten Nationalismus und völkischen Kollektivismus propagieren. Als Beispiel für eine rechtsextremistische Reichsbürgerbewegung ist die Exil-Regierung Deutsches Reich zu nennen. Die Exil-Regierung Deutsches Reich propagiert neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 rassistische und antisemitische Verschwörungstheorien. Bei vielen Reichsbürgern ist ihre revisionistische Haltung auf die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und die Fortexistenz des Deutschen Reiches beschränkt.

Zu den polizeilich bekanntgewordenen Personen, die der Reichsbürgerbewegung zugeordnet werden, liegen Erkenntnisse zu Gewaltdelikten in Form von Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie zu Widerstandsdelikten vor.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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