Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Schreiben vom 28. Februar 2023 bezüglich der eingeschränkten Verfügbarkeit von Fällmitteln hinsichtlich der Phosphorelimination das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seinen Erlass vom 15. November 2022, der sich mit dem Umgang mit der eingeschränkten Verfügbarkeit auseinandersetzt, bis zum 30.04.2023 verlängert hat.
Für genauere Informationen zum Erlass vom 15. November 2022 verweisen wir auf unseren Eildienst Nr. 16 vom 06.12.2022, ED 219, den sie in unserem Eildienst-Archiv ab 2014 bis 2022 abrufen können.
Im Anhang überreichen wir die Verlängerung des Erlasses mit Datum vom 28. Februar 2023.
Um entsprechende Beachtung des Grunderlasses sowie der Verlängerung wird gebeten.
2.2. Vo/SB/YK
