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Umgang mit den öffentlichen Zeichen von Reichs(kriegs)flaggen

Reichs(kriegs)flaggen werden immer wieder von rechtsextremistischen, ausländerfeindlichen Gruppierungen und Einzelpersonen als Symbol für die Unterstützung von (neo-)nationalistischen Anschauungen und die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der verfassungsmäßig bestellten Organe verwendet. Die öffentliche Verwendung der Reichs(kriegs)flagge mit Hakenkreuz ist nach § 86 a StGB strafbar. Als Anhang erhalten Sie den Erlass „Umgang mit den öffentlichen Zeichen von Reichs(kriegs)flaggen“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 11. Januar 2022, der insbesondere den rechtlichen Umgang mit den nicht verbotenen Reich(kriegs)flaggen behandelt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Erlass vom 11.01.2022 (Staatsanzeiger Nr. 4 vom 24.01.2022, S. 122 f.).

Mit der Bitte um Beachtung.

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