An die Geschäftsstelle wurde vom Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Stadtverordnetenvorsteher/-innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen der Mitgliedsstädte und -gemeinden beim Hessischen Städte- und Gemeindebund der Wunsch herangetragen, durch eine Umfrage die derzeitige Höhe der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige gem. § 27 Abs. 3 HGO bei den Mitgliedsstädten und -gemeinden zu ermitteln. Als Anlage übermitteln wir den Fragebogen, der sich an den in unserer Musterentschädigungssatzung aufgeführten Tätigkeitsbereichen der Ehrenamtlichen orientiert. Wir bitten unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden diesen Fragebogen auszufüllen und uns bis spätestens
29. Juni 2018
zurückzusenden.
Anlage: Fragebogen
