In letzter Zeit wurden verstärkt Anfragen an die Geschäftsstelle von interessierten Kommunen gerichtet, wie andere Kommunen mit eigenen Sportstätten bezüglich der Erhebung von Nutzungsentgelten und Sportfördermitteln umgehen.
Wir bitten daher, den nachfolgenden Fragebogen auszufüllen und bis zum
15.08.2016
an die Geschäftsstelle zu senden.
Wir bitten, den Fragebogen möglichst schriftlich per Brief oder Telefax an die Geschäftsstelle zu übersenden. Dies erleichtert uns die Datenverarbeitung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
