Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften – hat den Kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, dass die Überörtliche Prüfung die pandemiebedingt seit 30. März 2020 ruhende Prüfungstätigkeit ab 1. Juli 2020 unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregelungen wieder aufnimmt.
Das allerdings in modifizierter Form; örtliche Erhebungen sollen weitgehend durch digitale Datenerhebung und Telefon- und Videokonferenzen ersetzt werden. Vor Ort geplante Präsenztermine sollen nach Maßgabe von Infektionsgeschehen und Abstandsregelungen oder per Videokonferenz erfolgen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
