Bezug: Sofort-Info Kindertagesbetreuung – Offene Konzepte, Eltern-Fachkraftschreiben und Hygienekonzept vom 8.3.2022
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat am 7.3.2022 das Hygienekonzept für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen geändert. Grundlage hierfür ist § 12 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzverordnung. Die Neufassung soll insbesondere die Rückkehr zur Betreuung in offenen und teiloffenen Konzepten ermöglichen. Dies soll schrittweise geschehen, um die nötigen personellen, organisatorischen und pädagogischen Anpassungen auch umsetzen zu können. Nach Einschätzung des HMSI sollte sich dies bis Anfang April bewerkstelligen lassen.
Die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes beruht auf Regelungen des (Bundes-)Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Das IfSG wird mit Wirkung ab 20.3.2022 noch einmal geändert, so dass dann möglicherweise erneut Änderungen und Anpassungen nötig werden. Konkret soll nach aktuellem Stand mit Blick auf Kitas die Befugnis der Länder geregelt werden, Testpflichten für Schul- und Kita-Kinder vorzusehen (§ 28a Abs. 7 IfSG-E). Das hat das Land Hessen allerdings auch bisher nicht getan. Von daher dürfte es nach aktueller Einschätzung der Geschäftsstelle eher keine grundlegend anderen Vorgaben geben.
Das geänderte Hygienekonzept und Erläuterungen dazu sind unter
https://soziales.hessen.de/corona/kinder-und-jugendliche/kinderbetreuung
veröffentlicht.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
