Startseite Übereinkunft über die wesentlichen Weichenstellungen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs

Übereinkunft über die wesentlichen Weichenstellungen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs

Die Kommunalen Spitzenverbände haben mit der Landesregierung und den Regierungsfraktionen eine Übereinkunft über die wesentlichen Weichenstellungen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) unterzeichnet. Diese wurde am 13. Juli 2015 im Rahmen einer Landespressekonferenz vorgestellt. Der Vereinbarungstext ist unter www.kfa2016.de einsehbar.

Auf Grund einer Vielzahl von Reaktionen aus dem Mitgliederbereich sowie teilweise nicht korrekter Darstellung der Vereinbarungsinhalte durch die Presse wird nachstehender Überblick zu den Vereinbarungsinhalten gegeben:

 

Punkt in der Vereinbarung

Verbleibende Probleme

Kritikpunkt in HSGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf (LT-Ds. 199/1853, S. 130)

Glättung durch Bildung von Dreijahresdurchschnitten

50-100%-Korridor schneidet erhebliche Teile der tats. Ausgaben ab; daher: löst das erhebliche und stark kritisierte Grundproblem nicht

Kritik am Korridorverfahren – wird nicht gelöst

Ausgabenentwicklung statt Verbraucherpreisindex

Fortschreibung der Daten ist immer von Prognosen abhängig

Keine Frage grundsätzlicher Kritik, verbessert das Modell, beseitigt aber nicht die grundlegenden Schwächen

Sicherheitsabschlag bei Steuerschätzung für Gewerbesteuer

Gewerbesteuer wird auf fünf Jahre geglättet

Drittellösung entfällt bei Stabilitätsansatz

Es bleibt bei einer Verschlechterung ggü dem bisherigen Recht: nur die Hälfte von Steuerzuwächsen des Landes fließt unm. in die Berechnung der KFA-Masse ein, ein Viertel fließt einer Rücklage zu und wird – vielleicht – später ausgezahlt

Problem wird nicht beseitigt, nur gemildert

Entlastungen des Bundes vermindern nicht die Verstetigungsgröße

Unklar ist das Verhältnis zur Mindestausstattung: Sie beruht ja auch auf der Betrachtung von Pro-Kopf-Defiziten. Zahlt der Bund nun Mittel z. B. für die Eingliederungshilfe, sinkt der von den Kommunen zu tragende Zuschussbedarf. Damit stiege die Verstetigungsgröße.

Dieses Problem erscheint als gelöst

Übergangsfonds schmälert nicht Eintaktwert

 

 

Aufgabenbereich Asyl wird ausgeklammtert; Hinweis in Gesetzesbegründung

Nach bisheriger Aussage des Sozialministers seien die Pauschalen auskömmlich dergestalt, dass sie Anreize zu wirtschaftlichem Handeln böten

 

Darüber hinaus hat das Land kein Entgegenkommen bei der in der Stellungnahme der Geschäftsstelle geäußerten Kritik an der vollständigen Anrechnung der Kommunalen Einnahmen, bei der Regelung zum Finanzkraftzuschlag, bei der Begrenzung der Kreisumlage, bei der Kinderbetreuungsfinanzierung, der Solidaritätsumlage, dem Korridorverfahren und der Abgrenzung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben gezeigt. Für die Mitgliedskommunen wird daher voraussichtlich die Notwendigkeit bestehen bleiben, an der Steuerschraube zu drehen.

Trotz weiter bestehender inhaltlicher Kritik am neuen KFA haben Hauptausschuss und Präsidium des HSGB der durch den Finanzminister vorgeschlagenen Übereinkunft zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen im Interesse aller Kommunen mehrheitlich zugestimmt, um die zusätzlich zugesagten Mittel nicht zu verhindern. Denn die Landesregierung hat dies von einer Zustimmung zu einem Papier und von einer Zustimmung aller drei Verbände der Kommunen abhängig gemacht. Es ist aber eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und im wichtigsten Punkt – der Nichtanrechnung der Bundesmittel – auf eine Selbstverständlichkeit. Die Vereinbarung enthält keinen Klageverzicht! Die Kommunalen Spitzenverbände mussten sich jedoch gegenüber dem Land bereit erklären, auf eine offensive  Empfehlung zur Klageerhebung gegenüber ihren Mitgliedern zu verzichten. Im Rahmen seines Leistungsspektrums wird der HSGB jedoch selbstverständlich seinen Mitgliedern zur Verfügung stehen.

Das Land Hessen wird weiterhin keinen eigenen zusätzlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in den Kommunen einbringen. Allein Bürger und Wirtschaft verkleinern aufgrund höherer Steuereinnahmen die kommunalen Haushaltslöcher, die Bund und Land durch jahrzehntelange Aufgabenübertragung ohne ausreichende Finanzierung gerissen haben! Der HSGB wird deshalb auch weiterhin die notwendigen Verbesserungen einfordern, insbesondere bei den zu niedrig angesetzten Mindestbedarfen. Des Weiteren müssen die Kommunen bei der Kinderbetreuung finanziell besser unterstützt werden. Diese Forderungen wird der HSGB mit Nachdruck in das weitere, den neuen KFA betreffenden Dialogverfahren und auch in einem in Aussicht gestellten Monitoring einbringen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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