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Überarbeitung des Musters einer Tourismusbeitragssatzung

Durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) erfolgte eine Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG). In § 13 Abs. 2 Satz 1 KAG wurden die Wörter „die sich nicht zur Ausübung ihres Berufes in der Gemeinde aufhalten und” hinsichtlich des beitragspflichtigen Personenkreises gestrichen. Damit entfällt die Befreiung Geschäftsreisender von der Tourismusbeitragspflicht.

Das derzeitige Satzungsmuster aus 2017 wird zur Zeit gemeinsam von dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund in Kooperation mit dem DEHOGA Hessen, der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Industrie- und Handelskammern und dem Hessischen Tourismusverband gemeinsam aktualisiert. Wir werden informieren, sobald das neue Muster einer Tourismusbeitragssatzung, voraussichtlich im September 2023, zur Verfügung steht.

Wir bitten um Kenntnisnahme. 

1.3 Wa/Ga/Sy

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