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UBA: Informationen zur Abfallverbringung in der Corona-Krise

Das Corona-Virus hat auch Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Regelmäßig ergeben sich Fragen zum Grenzverkehr mit Abfällen und auch zum Umgang mit den Transportpapieren. Einheitliche Regelungen – in Deutschland und in der EU – sind schwer zu erfüllen. Insbesondere auch, da die Bedingungen in den einzelnen Behörden, Bundesländern und EU-Staaten sehr unterschiedlich sind. Zugleich können sich die Regelungen angesichts der zeitlichen Entwicklung der Pandemie regional beziehungsweise länderbezogen sehr schnell ändern und erfordern unter Umständen kurzfristig umzusetzende Maßnahmen.        

Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt hinsichtlich der Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung die Informationen der jeweiligen Behörden und Institutionen zusammengestellt. Dies soll es ermöglichen, einen schnellen Überblick zu aktuellen Anforderungen, Richtlinien und Informationen in der EU, in Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Regionalbehörden zu erhalten.
 

Einige Informationen, zum Beispiel die der Europäischen Kommission, liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich in Englisch vor.
 

Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und finden sich unter www.umweltbundesamt.de.
 

(Quelle: DStGB – Städtebau, Vergabe und Umwelt – 1720 vom 24. April 2020)

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