Das Bundesumweltministerium hat Anfang Februar 2017 einen aktualisierten Leitfaden zum Schutz vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser veröffentlicht.
Die Neuauflage des „Leitfadens zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung“ wurde durch die Änderung der Trinkwasserverordnung notwendig. Sie legt Anforderungen an den Schutz der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe im Trinkwasser fest.
Bis zum Jahr 2019 müssen nun die zentralen Wasserwerke das Trinkwasser erstmals nach einem bundesweit harmonisierten Verfahren untersuchen. Dies gibt die Änderung der Trinkwasserverordnung vor, die bereits im November 2015 in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung hat das BMUB nun den vorgenannten Leitfaden neu aufgelegt. Dieser ist eine Handlungsempfehlung für die Wasserversorgungsunternehmen und die Vollzugsbehörden. Die Handreichung enthält einheitliche Vorgaben für die Überwachung der Radioaktivitätsparameter sowie Handlungsempfehlungen bei der Überschreitung von Parameterwerten im Trinkwasser.
Der Leitfaden wurde von den zuständigen Behörden von Bund und Ländern zusammen mit Experten der Wasserverbände erarbeitet. Bei Interesse kann der aktualisierte Leitfaden sowie weiterführende Informationen unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
Anmerkung
Das Trinkwasser in Deutschland ist vor radioaktiven Stoffen in der Regel gut geschützt und weist im Durchschnitt eine sehr geringe Strahlenbelastung auf, so dass Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen werden können. Gleichwohl wird das Trinkwasser regelmäßig auf radioaktive Stoffe untersucht. Insoweit wird dem Vorsorgegedanken Rechnung getragen.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 0817 vom 24. Februar 2017)
